Selbstständige Schule (SES)

 

Unterrichtsorganisation und -gestaltung                                                        

Die SES haben größere Freiheiten bei der Unterrichtsorganisation und -gestaltung – insbesondere bei der Bildung von Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln. 

 

Personaleinsatz und -gewinnung                                                            

Eine SES erhält zur Unterstützung ihrer Schulentwicklungsvorhaben zusätzliche Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich des Personaleinsatzes und der Personalgewinnung. So kann über befristete Arbeitsverträge zusätzliches Personal im pädagogischen Bereich und nicht lehrendes Personal für Assistenztätigkeiten eingestellt werden.

 

Budget                                                                                                    

Ein weiterer Kernbestandteil einer SES ist die eigenverantwortliche Verwaltung des „Großen Schulbudgets“. Das Große Schulbudget beinhaltet die Teilbudgets des „Kleinen Schulbudgets" -Vertretungsmittel (VSS), pädagogische IT-Vertretungsmittel, Fortbildungsmittel und Lernmittel –, ergänzt um das Teilbudget „Freie Personalmittel“. Während alle Bestandteile des „Kleinen Schulbudgets" für das gesamte Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, wird das Teilbudget „Freie Personalmittel“ jeweils für einen befristeten Zeitraum bis zum nächsten Stichtag berechnet und mitgeteilt. Die Schule hat die Möglichkeit, ihr Budget aus dem Teilbudget „Freie Personalmittel“, d. h. monetär bewertete unbesetzte Stellen, für Aufgaben im Rahmen des Schulbudgets zu verwenden. 

Die Schule hat die alleinige Entscheidungsvollmacht über die Verwendung ihrer Mittel. Dabei darf das „Große Schulbudget" nicht überschritten werden. Von der Schule nicht verausgabte Mittel des „Großen Schulbudgets" können zum Haushaltsjahresende einer Rücklage zugeführt werden, die jeweils innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bildung von der Schule zusätzlich verwendet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist fließen die nicht verwendeten Rücklagen an den Landeshaushalt zurück.

Die Schule kann weitere Landesaufgaben aus ihrem Budget finanzieren – unter der Voraussetzung, dass die Leistungen im Rahmen der anderen Teilaufgaben/Teilbudgets erfüllt werden. Hierzu zählen Aktivitäten, die sich aus dem Schulprogramm bzw. -profil ableiten oder die im Rahmen schulübergreifender Projekte des Landes erbracht werden. Solche Landesaufgaben sollen insbesondere auch zur Verbesserung der Schulentwicklung, der Qualitätsverbesserung des Unterrichts sowie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern durch zusätzliche Betreuungsangebote beitragen.