Der Übergang auf die weiterführende Schule ist sowohl für Eltern und Kinder als auch für die Lehrkräfte eine spannende Zeit. Lange bevor die Kinder die Karl-von-Ibell-Schule verlassen, um eine weiterführende zu besuchen, beginnt für alle Beteiligten die Vorbereitung. Dabei stehen Ihnen unsere Lehrkräfte beratend zur Seite, um die am besten geeignete Schulform für Ihr Kind zu finden.
Vorbereitung durch Eltern Sie als Eltern können sich frühzeitig im vierten Schuljahr über die umliegenden Schulen informieren. Dazu stehen Ihnen die Webseiten zur Verfügung, außerdem werden bereits ab Herbst Tage der offenen Tür und Informationsabende an den einzelnen Schulen angeboten. Termine für Tage der offenen Türen an Frankfurter Schulen erhalten Sie teilweise auch von unseren Lehrkräften. Die Termine und eine Schulliste finden Sie auch auf der Webseite des Stadtschulamtes (siehe Link unten). So können Sie sich ein bestmögliches Bild der weiterführenden Schulen machen, um eine wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich über Privatschulen und Schulen außerhalb Frankfurts bereits Ende des dritten Schuljahres informieren sollten, um keine Fristen und Gesprächstermine zu verpassen.
Beratungsgespräche Gegen Ende des ersten Halbjahres wird die Klassenlehrerin mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren, um Sie hinsichtlich der Schulwahl zu beraten. Grundlage des Gesprächs wird neben den aktuellen Noten auch die Lernentwicklung und das Arbeitsverhalten Ihres Kindes sein.
Anmeldung Gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis erhalten Sie von unserer Schule die personalisierten Anmeldebögen für die weiterführende Schule. Es ist ausschließlich dieses personalisierte Formular zu verwenden. Dort können Sie die Schulform wählen und sich zwei Schulen wünschen. Die Angabe eines Zweitwunsches ist unbedingt erforderlich. Die Anmeldebögen sammelt die Schule bis zu einem festen Termin etwa Anfang März ein. Danach werden alle Anmeldungen gemeinsam an die Erstwunschschulen verschickt. Bitte beachten Sie:
- Ihr Kind hat ein Anrecht auf einen Platz in der gewählten Schulform, aber nicht auf eine bestimmte Schule.
- Die Wahl des gymnasialen Bildungsganges ermöglicht auch die Wahl oder die Zuweisung eines Schulplatzes in einer Gesamtschule.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine konkrete Schule oder Schulform, sondern nur auf Aufnahme in einen Bildungsgang. Es besteht bei Ablehnung durch die Erstwunschschule auch kein Rechtsanspruch auf Aufnahme an der Zweitwunschschule.
- Für weiterführende Schulen gibt es keine Schulbezirksgrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in der nächstgelegenen oder nahegelegenen Schule besteht insoweit nicht.
- Eltern, die ihr Kind mit Erstwunsch an einer Schule außerhalb der Stadt Frankfurt am Main oder an einer Privatschule anmelden möchten, verwenden ebenso nur das über die abgebende Grundschule erhältliche personalisierte Anmeldeformular. Als Zweitwunsch muss eine öffentliche weiterführende Schule in Frankfurt genannt werden.
Widerspruch Die endgültige Wahl der Schulform liegt bei den Eltern. Falls die Lehrkräfte, die Ihr Kind unterrichten, die gewählte Schulform nicht für geeignet halten, erhalten Sie einen begründeten Widerspruch. Danach haben Sie die Möglichkeit, sich noch einmal um zu entscheiden.
Rückmeldung durch die weiterführenden Schulen Etwa Ende Mai werden Sie darüber informiert, an welcher Schule Ihr Kind einen Platz bekommen hat.
Informative Links:Schulwegweiser Frankfurt
Gesetzestexte zum Übergang 1
Gesetzestexte zum Übergang 2