Der Elterninformationsabend für alle Eltern, deren Kind im Schuljahr 2024/25 eingeschult wird, findet am Dienstag, den 18.06.2024, um 18.30 Uhr statt.
Wir treffen uns im Hauptgebäude, Foyer, 1. Stock.
Weitere Informationen rund um den gelungenen Schulstart finden Sie in unserem Informationsheft für Schulanfängerinnen und -anfänger
Ihr Kind erhält auf dem Postweg ebenfalls eine Einladung zu unserem "Schnuppertag" am 22.04.2025
Im Laufe der Sommerferien werden alle Schulanfänger einen Einladungsbrief mit detaillierteren Informationen zum Einschulungstag und zum Schulanfang erhalten. Auch die Materialliste wird dem Schreiben beigefügt sein.
Eltern von "Kann-Kindern" können bis zum 31.01.2025 schriftlich eine vorzeitige Einschulung bei der Schulleitung beantragen. Diese überprüft die Schulfähigkeit bei einem Einzeltermin mit Ihrem Kind. Außerdem wird ihr Kind zum Schnuppertag eingeladen. Danach wird entschieden, ob Ihr Kind über die nötige Schulfähigkeit verfügt. Eine vorzeitige Einschulung ist auch abhängig von der Gesamtschülerzahl. Eine endgültige Zu- oder Absage erfolgt daher erst sehr kurzfristig vor den Sommerferien.
Einschulung Wenn Sie im Wohnbezirk der Karl-von-Ibell-Schule wohnen, erhalten Sie im März des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht ihres Kindes vorausgeht, eine schriftliche Einladung zur Anmeldung. Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Zu diesem Termin bringen Sie bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes und ein Foto mit. Zudem erfolgt an diesem Tag eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse. Kindern, die noch Defizite in der deutschen Sprache aufweisen, wird empfohlen, den Vorlaufkurs an unserer Schule bereits schon ein Jahr vor dem Schuleintritt zu besuchen. Außerdem finden noch eine schulärztliche Untersuchung und der „Schnuppertag“ statt. Auf der Grundlage dieses Gesamtbildes entscheidet die Schulleitung schließlich über die Aufnahme. Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Besuch einer Grundschule, die nicht im zuständigen Schulbezirk liegt, gestattet werden. In diesem Fall ist ein sogenannter Gestattungsantrag (Link zum Download) bei der für Ihr Kind zuständigen Grundschule zu stellen. Diesen Antrag erhalten Sie auch im Sekretariat. Über den Antrag entscheidet das Staatliche Schulamt Frankfurt.
Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der schriftliche Antrag dafür muss bei der Schule gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung mit Hilfe eines schulärztlichen Gutachtens und nach Absprache mit den Erziehern/-innen der Kindertagesstätte.
Voraussetzungen für Rückstellung Bestehen vor der Einschulung oder während des ersten Schulhalbjahres begründete Zweifel, ob das Kind am Unterricht des ersten Schuljahres mit Erfolg teilnehmen kann oder eventuell noch besonderer Unterstützung bedarf, kann die Schulleitung das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen. Wird das Kind ein Jahr zurückgestellt, kann ihm von der Schule der Besuch einer Vorklasse empfohlen werden. Die Eltern erhalten in diesem Fall eine schriftliche Nachricht und werden gebeten, dem Besuch des Kindes in der Vorklasse zuzustimmen. Sind die Eltern mit der Empfehlung einverstanden, bedeutet dies für das Kind eine verpflichtende Teilnahme am Unterricht der Vorklasse. Wird das Kind erst im Laufe des ersten Schulhalbjahres zurückgestellt, ist der Besuch der Vorklasse in jedem Fall verpflichtend. In der Vorklasse hat das Kind in einer etwas kleineren Lerngruppe unter Anleitung von Sozialpädagogen die Möglichkeit, sich über den Zeitraum eines Jahres auf den Schulanfang vorzubereiten. Es werden ihm viele spielerische Lernangebote gemacht, um in der Schule gut anzukommen. Die Zeit der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.