BFZ-Arbeit an der Karl-von-Ibell-Schule
Die allgemeine Schule hat nach § 50 HSG und § 1 und § 2 der Verordnung der sonderpädagogischen Förderung den Auftrag, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache, der sozialen und emotionalen Entwicklung der Schüler/-innen entgegenzuwirken und ihre Auswirkungen zu verringern. Außerdem hat sie bei der Prävention, der Rehabilitation und der Integration von Kindern und Jugendlichen mitzuwirken. Im Rahmen der präventiven Maßnahmen hat die Arbeit der Beratungslehrerinnen des BFZ Wests zum Ziel, gemeinsam mit den Kollegen/-innen der KvI Schule nach Fördermöglichkeiten zu suchen, die den individuellen Bedürfnissen von Kindern mit besonderem Förderbedarf gerecht werden. Im Sinne einer kooperativen Beratung werden dazu gemeinsam die im Regelschulsystem vorhandenen Ressourcen der Förderung herausgearbeitet.
Das Beratungsangebot durch Frau Meergans und Frau Volke besteht u.a. aus folgenden Elementen:
Im Rahmen der Inklusiven Beschulung von Schüler/-innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden die oben genannten Elemente ebenso umgesetzt und durch die Unterstützung bei der Zeugniserstellung und den intensiveren inhaltlichen Austausch mit der Klassenlehrerin sowie der individuellen sonderpädagogischen Förderung erweitert und vertieft. Dies erfolgt stets in Kooperation zwischen allen an der Förderung des Kindes beteiligten Personen.